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Weinreben
Foto: BMLFUW/UBA/Gröger

EU-Agrarrat einigt sich über Weinmarkt-Reform

„Absolut zufrieden“ zeigte sich Landwirtschaftsminister Josef Pröll am 19. Dezember am Ende zäher Verhandelungen zur Reform der europäischen Weinmarktordnung: „Österreich hat sich durchgesetzt. Unser Wein hat Zukunft, und wir müssen nicht die Zeche für die Überschussländer zahlen.“

Im Gegenteil. Traditionelle Verfahren, wie etwa die Aufzuckerung, bleiben unberührt, Rodungsmaßnahmen wurden deutlich eingeschränkt und das Ende der Überschußvernichtung - ein wesentlicher Zweck der Reform - wurde eingeleitet. Schließlich bekommt Österreich für den Zeitraum 2009 bis 2015 zusätzliche 20 Mio. Euro für Innovation und Marketing im Bereich Wein. 
 
Ende der Überschußvernichtung
Im Detail bedeutet die Reform vor allem das Ende der Überschußvernichtung. Nach einer Übergangsperiode von vier Jahren stellt die Union kein Geld mehr für die Vernichtung von Überschüssen bereit. Bisher waren es rund 500 Mio. pro Jahr. Als Notmaßnahme für außergewöhnliche Ernteschwankungen bleibt die Krisendestillation, die gedeckelt ist und aus dem nationalen Kontingent des Mitgliedsstaats zu finanzieren ist. 
 
Zuckeranreicherung bleibt erlaubt
Für Österreich ein zentraler Streitpunkt: Traditionelle Verfahren bleiben weiterhin möglich, es gibt keine Diskriminierung durch Sonderkennzeichnung. Damit ist der in nördlichen Breitengraden traditionell übliche Zusatz von geringen Mengen Zucker zum Most auch künftig erlaubt. Pröll: „Wir werden also nicht gezwungen Mostkonzentrat aus der Überschussproduktion anderer Länder beizumengen.“ 

Rodungsmaßnahmen eingeschränkt, Pflanzrechte gesichert
Entschärft wurden auch die Vorschriften zur Rodung: Hatte der ursprüngliche Vorschlag der Kommission europaweit 400.000 Hektar Rodungen vorgesehen, so sind es in der heutigen Einigung nur mehr 175.000 Hektar europaweit auf freiwilliger Basis. Gebunden sind die Rodungen an die Mitsprache des Mitgliedslandes.  Ausnahmen können z.B. für wertvolle Lagen, wie z.B. Terrassen- oder Steillagen verfügt werden.
 
Mit der Sicherung der Pflanzrechte auf nationaler Ebene bis 2018 ist ferner eine weitere wichtige österreichische Forderung berücksichtigt worden. Bisher war von einem Ende der Pflanzrechte bis zum Jahr 2010 die Rede. 
 
Nationale Kontrollmöglichkeiten bei Sortenangaben auf Tafelweinen
Bei den Sortenangaben auf Tafelwein werden den Mitgliedsstaaten umfangreiche Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Jedes EU-Land definiert, auf welchem Tafelwein eine Sortenangabe gemacht werden darf und auf welchem nicht. Jedenfalls dürfen europaweit Verschnittweinen keine Sortenangaben tragen.
 
Nationaler Finanzrahmen aufgestockt
Erfreulich für Österreich schließlich die Aufstockung des Nationalen Finanzrahmens für von 7 Mio. auf 13 Mio. pro JahrDas bedeutet laut Pröll ein Plus von 20 Mio. Euro für den Zeitraum 2009 – 2015. Ab 2015 stehen Österreich dann jährlich 13,7 Mio. Euro für den Weinbau zur Verfügung. Mit diesen Mitteln, so Pröll, werden zusätzliche Maßnahmen für die Weinbauern und die Weinwirtschaft in Österreich möglich, etwa in den Bereichen Marketing, Absatzförderung, Kellertechnik sowie Produktinnovation.
 
Link:
www.europa.eu
 

21.12.2007, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit